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§13b UStG

Eine Freistellungsbescheinigung nach §13b UStG von dem Finanzamt wird dafür benötigt, dass die Steuerschuldnerschaft umgekehrt wird. Sie ist ein Nachweis für den Bauleistenden, damit dieser von der Abzugsbesteuerung befreit wird und ist wichtig für die Umsatzsteuer.

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